Entzug des passiven Wahlrechts wegen Meinungsdelikten? Das planen Union und SPD laut Koalitionsverhandlungen. Dazu hat sich nun Thüringens AfD-Chef Björn Höcke zu Wort gemeldet. Ein freiheitlicher Patriot, den wir mit dem Höcke-Taler aus feinstem Silber ehren. Hier mehr erfahren.
Es ist unfassbar: CDU/CSU und SPD wollen laut durchgesickerten Informationen aus den Koalitionsverhandlungen Personen, die mehrfach wegen sogenannter Volksverhetzung nach § 130 StGB verurteilt wurden, das passive Wahlrecht entziehen – also das Recht, sich bei einer Wahl als Kandidat aufstellen zu lassen und gewählt zu werden.
Hierzu muss man wissen: § 130 StGB ist ein regelrechter Gummiparagraph – und zudem eine Art Sonderstrafrecht, das ausschließlich „gegen Rechts“ angewandt wird. Manfred Kleine-Hartlage hat den Gummiparagraphen hier zerpflückt. Politisch richtet sich der Vorstoß von Union und Sozis also vornehmlich gegen die AfD.
AfD kritisiert Vorhaben
Deren Parteivize, der Jurist und Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, bezeichnete das Vorhaben gestern als freiheitsfeindlich. Die geplante Gesetzänderung sei ein weiterer Versuch, unliebsame politische Meinungen aus den Parlamenten zu drängen.
Der Straftatbestand der Volksverhetzung diene in zunehmendem Maß gerade nicht dazu, den öffentlichen Frieden zu schützen, so Brandner weiter. Er werde vielmehr dazu missbraucht, bestimmte politische Meinungen, Auffassungen und Einordnungen zu diffamieren. Die Ausgrenzung der Opposition werde so noch weiter vorangetrieben. Laut ihres stellvertretenden Parteivorsitzenden sehe die AfD daher dringenden Bedarf an einer Reform des sogenannten Volksverhetzungsparagraphen.
Klartext von Höcke
Im gestrigen Brennpunkt von COMPACT.DerTag haben wir ausführlich über die Pläne von Union und SPD berichtet. Und darauf hingewiesen, dass sich der Gesetzeshammer der Bald-Koalitionäre vornehmlich gegen die AfD und hier vor allem gegen einen Mann richtet: Björn Höcke.
Die politisierte BRD-Justiz hat den den Thüringer AfD-Chef schon lange ins Visier genommen, immer wieder werden Anzeigen wegen Volksverhetzung gegen ihn gestellt – wie etwa auch gegen die AfD-Jungpolitikerin Marie-Therèse Kaiser, die nach § 130 StGB allein deshalb verurteilt wurde, weil sie aus einer offiziellen Kriminalstatistik zitierte und dabei darauf hinwies, dass bestimmte Tätergruppen bei bestimmten Delikten überrepräsentiert seien.
Zu unserer gestrigen Berichterstattung hat Björn Höcke heute eine Stellungnahme gegenüber COMPACT abgegeben. „Ohne Meinungsfreiheit ist alles nichts“, so der Thüringer AfD-Chef. Und er fährt fort:
„Meinungsfreiheit ist die Grundbedingung für Demokratie. Wo sie fehlt ist weder Demokratie noch Rechtsstaat möglich. Die Grenzen der Meinungsfreiheit ziehe ich erst bei der persönlichen Beleidigung. Die geplante Änderung im Strafgesetzbuch darf man getrost als Frontalangriff auf die Opposition bezeichnen.“
Die von CDU/CSU und SPD geplante Gesetzänderung sei „eine Lex AfD, konkreter eine Lex AfD Thüringen bzw. eine Lex Höcke. Denn hier in Thüringen werden wir in Kürze in den Bereich der absoluten Mehrheit einrücken“, so Höcke in seiner Erklärung gegenüber COMPACT.
Wir stehen zu Meinungsfreiheit und Demokratie – und wir stehen zu Björn Höcke! Darum haben wir den Höcke-Taler aus feinstem Silber aufgelegt. Eine verdiente Ehrung für den Patrioten aus Thüringen und zugleich ein Schmuckstück für jede Sammlung! Hier bestellen.